Zum Inhalt springen

Institutionelles Schutzkonzept für die Pfarreien im Pastoralen Raum Kaisersesch

Prävention im Bistum Tier

... ein Informationsfilm über das Thema "sexualisierte Gewalt"

Erklärung von und Einladung zu Prävention als Haltung und Maßnahme - von der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz im Bistum Trier

"Faith Spaces must be Safe Spaces" - Glaubensorte müssen sichere Orte sein !

Schutzkonzept

Das vorliegende Schutzkonzept soll das Recht auf eine gewaltfreie Umgebung für alle Kinder, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, die sich im pastoralen Raum Kaisersesch einbringen oder an Aktionen teilnehmen bzw. diese besuchen, sicherstellen.

Es soll auf die Risiken und auf das schon vorhandene Potenzial in den verschiedenen Bereichen aufmerksam machen und verbindliche Strukturen und Regeln formulieren, die für alle Personen gelten, die im pastoralen Raum Kaisersesch kirchlich aktiv sind.

In einem breiten Beteiligungsprozess wurde es erstellt von Markus Alt, Hermann-Josef Floeck, Stefanie Heinzen, Frank Hoffmann, Christoph Kübler, Dietlinde Schmidt und Michael Wilhelm. Dabei wurde die Gruppe von Esther Thönnes von der Lebensberatungsstelle Cochem fachlich begleitet. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Räten und Gruppierungen, Eltern und Kinder sowie Jugendliche wurden bei der Erstellung dieses Konzeptes beteiligt und sollen auch bei den jeweiligen Evaluationen des Schutzkonzeptes wiederum miteinbezogen werden. Für die Bildungs- und Pflegeheime St. Martin / Kloster Ebernach, die Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Katholischen KiTa gGmbH Trier sowie für die Altenpflegeheime in kirchlicher Trägerschaft gibt es je eigene Schutzkonzepte.

Als verlässliche Prävention vor sexualisierter Gewalt will das vorliegende Schutzkonzept

  • alle beteiligten Personen für die Thematik „sexualisierte Gewalt" und Grenzverletzung sensibilisieren,
  • Leitfaden und Hilfe sein, der Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen gerecht zu werden,
  • eine Kultur des respektvollen und achtsamen Umgangs miteinander einüben und gewährleisten,
  • Handlungssicherheit zur Aufdeckung und Aufklärung von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen geben und demzufolge verbindliche Interventionswege beschreiben.

Die Risiko- und Potenzialanalyse lässt erkennen, ob und wo neben dem schon vorhandenen Potenzial auch Risiken bzw. Schwachstellen bestehen, die grenzverletzendes Verhalten und/oder sexualisierte Gewalt begünstigen. Sie dient dazu, die bereits bestehenden Schutzmaßnahmen wahrzunehmen und darauf zu schauen, wo es Veränderungsbedarf gibt.

Die Risiko- und Potenzialanalyse wurde im Pastoralen Raum Kaisersesch weitestgehend anhand eines Fragebogens durchgeführt, der von der verantwortlichen Arbeitsgruppe entwickelt wurde (siehe Anhang). Die Fragebögen wurden in den ehemaligen Pfarreiengemeinschaften Kaisersesch, Treis-Karden und Ulmen an folgende Personenkreise ausgeteilt:

  • Mitglieder der Pfarreienräte
  • Mitglieder der Pfarrgemeinderäte
  • Katechetinnen und Katecheten in der Erstkommunionvorbereitung
  • Eltern im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung
  • Mitglieder der katholischen Jugendrunde
  • Einzelpersonen

Die Rückmeldungen konnten anonymisiert abgegeben werden. Zu beachten ist, dass sich in der Gruppierung der Räte auch Personen mit mehreren Zuständigkeiten befinden (Messdienerbetreuerinnen und Messdienerbetreuer, Küsterinnen und Küster, Sternsingerbetreuerinnen und Sternsingerbetreuer, Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre).

Die verantwortliche Arbeitsgruppe hat die Fragebögen ausgewertet.

Als Potenzial wurde festgestellt:

  • Das große Potenzial der drei Pfarreien besteht darin, dass alle hauptamtlich Tätigen die Notwendigkeit des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses erkannt haben und dieses auch von den ehrenamtlich Tätigen in der Kommunion- und Firmkatechese einfordern.
  • Zudem müssen alle, die im Rahmen einer Ferienfreizeit mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, dieses Zeugnis  vorweisen. Zusätzlich wird auf eine Betreuerschulung Wert gelegt. Im Rahmen der JuLeiCa-Ausbildung wird das Thema „Prävention" verpflichtend in einem besonderen Modul aufgegriffen.
  • Des Weiteren wird mit den o.g. Personenkreisen über die sogenannte Verpflichtungserklärung gesprochen und diese dann auch unterschrieben.
  • Auf Wunsch findet die Beichte im Rahmen der Erstkommunion im einsehbaren Raum statt, sodass es dort niemals zu einer eins-zu-eins Situation hinter verschlossenen Türen kommt.

Als Risikofaktoren wurde festgestellt:

  • Grundsätzlich haben wir eine große Zahl an Beschäftigten, die alle an unterschiedlichen Orten wirken. Hinzu kommen viele ehrenamtliche Personen, die in unterschiedlichen Zeitumfängen und zum Teil auch nur für kurze Zeit tätig sind.
  • Da nicht überall kirchliche Räume zur Verfügung stehen, finden viele Treffen in privaten Häusern statt.
  • Zudem ist nicht immer klar, wer die Räume wann nutzt und wer einen Schlüssel hat.
  • Ehrenamtliches Engagement wird zum Teil erst im Nachhinein bekannt.
  • Die Beschwerdewege sind unklar und es bleibt offen, was nach der Beschwerde passiert. Es sind aber umgekehrt Ansprechpersonen explizit benannt, die bei einem Verdacht zu kontaktieren sind.
  • Manche Räumlichkeiten sind durch ihre Bauweise von außen her nicht einsehbar.
  • Bei der Hauskommunion entsteht oftmals ein eins-zu-eins Verhältnis.
  • Mitunter können die Wege der Kinder zu den kirchlichen Orten ein Risiko darstellen, v.a. in den Wintermonaten.
  • Das Gefährdungsbewusstsein ist zum Teil nicht oder nur sehr schwach ausgeprägt. Ehrenamtlich Tätige antworteten im Fragebogen mit: „Bei uns gibt es sowas nicht" oder „Das passiert bei uns nicht."
  • Zurückliegende Vorfälle sexualisierter Gewalt wurden lange totgeschwiegen bzw. verschwiegen und erst viel später aufgearbeitet.
  • Insgesamt wird ein sehr laxer Umgang mit den sozialen Medien festgehalten. Facebook, Instagram, WhatsApp, SnapChat, TikTok und Co. werden alltäglich genutzt, mitunter aber ohne die Risiken und Gefahren im Blick zu haben.
  • Ein Verhaltenskodex für die Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit existiert im Pastoralen Raum nicht.

Wenn in diesem Schutzkonzept von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Rede ist, sind damit alle Personen gemeint, die mit dem Bistum Trier, dem Pastoralen Raum Kaisersesch oder den Pfarreien Kaisersesch, Heilige Maria, Treis-Karden, St. Castor und Gefährten und Ulmen, Zwischen Endert und Üß, Hl. Elisabeth in einem Anstellungsverhältnis stehen, das in einem Arbeitsvertrag geregelt ist.

Mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind alle jene gemeint, die in Räten, Gremien, Gruppen und Gemeinschaften das kirchliche Leben vor Ort mitgestalten oder sich punktuell in der Gemeinde engagieren und dabei Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene über längere Zeit (z.B. in Chorarbeit, Gruppenstunden, Fahrten, Katechese, &.) oder in Einzelaktionen (z.B. Tagesausflüge, Krippenspiel, Sternsingeraktion, &) beaufsichtigen und betreuen.

Die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger, die beim Bistum Trier beschäftigt sind, werden auf dieser Ebene geschult. Für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortet der Pastorale Raum Kaisersesch bzw. die jeweilige Pfarrei die notwendigen Schulungen.

Bei Neueinstellungen wird im Bewerbungs- bzw. Erstgespräch das Thema sexualisierte Gewalt unmissverständlich angesprochen und deutlich gemacht, dass Prävention ein selbstverständlicher Bestandteil unserer Arbeit ist.

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, werden – gemäß der Intensität und Dauer ihres Einsatzes – mit dem Thema Prävention vertraut gemacht und entsprechend geschult. Dabei richten sich die Themen der Schulungen nach den Vorgaben des Bistums.

Von allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die längerfristig mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen arbeiten, wird ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie das Unterzeichnen einer Verpflichtungserklärung, einer Selbstauskunftserklärung und der Anerkennung des vorliegenden Schutzkonzeptes verlangt. Mit ihrer Unterschrift geht die Person die Verpflichtung ein, dass sie umgehend Mitteilung macht, wenn ein Verfahren gegen sie eingeleitet oder Vorwürfe gegen sie erhoben werden, und dass sie die auf dem Formular aufgeführten Verhaltensregeln des Umgangs mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen akzeptiert und umsetzt. Auf dem gleichen Formular wird das vorliegende, ausgehändigte Schutzkonzept anerkannt. Das Formular wird gemäß der Datenschutzbestimmungen im Pfarrbüro bzw. im zentralen Büro des Pastoralen Raums zur Dokumentation bis zehn Jahre nach Ausscheiden der betreffenden Person aufbewahrt.

Für alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Verhaltenskodex des Bistums bindend. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (EFZ) ist ein standardisiertes Element des Gesamtkonzepts im Rahmen der Prävention. Es gibt Auskunft darüber, ob eine Person wegen einer Sexualstraftat rechtskräftig verurteilt ist und infolgedessen weder beruflich noch ehrenamtlich Minderjährige oder Schutzbedürftige betreuen oder beaufsichtigen darf. Das EFZ kann bei der Kommunalverwaltung beantragt werden und ist im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit gebührenfrei. Nach Erhalt ist das EFZ an das kirchliche Notariat im Bistum Trier zu senden und kann nach Einsicht durch das Notariat wieder zurückgefordert werden. Alle fünf Jahre muss ein neues EFZ vorgelegt werden. Sorge dafür tragen der Arbeitgeber bzw. die hauptamtliche Mitarbeiterin und der Mitarbeiter in der jeweiligen Zuständigkeit. Bei einschlägigen Einträgen oder Verweigerung einer Abgabe des EFZ ist eine Einstellung bzw. Mitarbeit der jeweiligen Person nicht zulässig.

Für Hauptamtliche tritt die Unterzeichnung der Selbstauskunftserklärung entsprechend der Beschlussfassung der Rahmenordnung durch die KODA in Kraft.

Grenzachtende Vorgaben für Körperkontakt:

Ein grenzachtender Umgang mit Nähe und Distanz ist Grundlage unseres Handelns. Wenn Berührungen pastoral geboten, pädagogisch oder aus anderen Gründen nötig und sinnvoll sind, werden diese vorher geklärt und die Einwilligung dazu eingeholt. Diese ist Voraussetzung für das weitere Handeln. Ausnahme ist ein Eingreifen zur Abwendung einer Gefahr, zum Schutz der Person oder zum Schutz Dritter.

Beachtung der Rechte von Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen:

Grundlage der Arbeit mit anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist die unantastbare Würde jedes Menschen. Daraus ergibt sich, dass in allen Begegnungen der Respekt vor deren Rechte, insbesondere auch das Recht auf Intimsphäre, gewahrt bleibt.

Pädagogische Interventionen:

Alle Tätigkeiten im Auftrag des Pastoralen Raumes werden frei von körperlicher, verbaler, psychischer oder sexualisierter Gewalt gestaltet. Die Regeln der Grenzwahrung, sowie die Konsequenz bei Überschreitung werden mit den Schutzbefohlenen vereinbart. Jede und jeder bestimmt dabei ihre und seine eigenen Grenzen.

Sprache und Wortwahl:

Während aller Maßnahmen (Gottesdiensten, Aktionen, Angeboten, Katechesen, Freizeiten etc.) im Pastoralen Raum Kaisersesch wird darauf geachtet, dass die Kommunikation und die Interaktion zwischen Personen frei von diskriminierender, gewalttätiger, abwertender und sexualisierender Sprache ist. Wo dies nicht beachtet wird, sorgen alle, die im Auftrag der Kirche tätig sind dafür, dass dieses Verhalten unterbrochen wird und stattdessen wieder wertschätzend und auf Augenhöhe miteinander kommuniziert und interagiert wird.

Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken:

Unter Berücksichtigung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)  wird der Umgang mit den sogenannten neuen Medien und  entsprechenden Geräten als Teil der heutigen Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen bzw. schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen akzeptiert. Dabei ist die Nutzung geleitet davon, diese zum Wohl aller zu nutzen und sich jeder missbräuchlichen Nutzung entgegenzustellen. Dazu werden wir die Kinder und Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen über die Risiken und Gefahren informieren, mit ihnen gemeinsam ein Regelwerk zur Nutzung entwickeln und die Nutzung bei Bedarf zeitlich begrenzen. Auf die Einhaltung des Regelwerkes wird geachtet.

Regelung von Geschenken und Bevorzugungen:

Der Umgang mit Geschenken ist offen und transparent zu handhaben. Im Wissen darum, dass vor Gott alle Menschen gleichermaßen gesehen und geliebt sind, werden Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene fair und gerecht behandelt. Vorteilsnahme durch Geschenke und Zuwendungen sind zu unterlassen.

Umgang mit anvertrauter Macht:

Wer eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung gegenüber anvertrauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen übertragen bekommt wird darauf vorbereitet, nach ihrer/seiner Motivation befragt und begleitet. Mit den Beauftragten werden Befugnisse reflektiert und als Dienst ausgeübt, damit Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene einen sicheren Raum finden und so ermöglicht wird, dass sie in diesem selbstbestimmt und selbstbewusst handeln und leben können. Der Verhaltenskodex ist Grundlage und Maßstab des Umgangs miteinander. Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung sollen gemeldet und im Gespräch aufgearbeitet werden. Gegebenenfalls erfolgen daraus entsprechende Konsequenzen.

Interventionsplan mit Beratungs- und Beschwerdewegen sowie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Klärung eines Verdachtsfalls

Verfahrenswege

Betroffene Personen oder Personen, die einen Verdacht melden oder abklären möchten, können sich direkt an die staatlichen Stellen oder anonym oder persönlich an eine Vertrauensperson vor Ort wenden. Dies sind in der Regel die hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Pfarrei. Bei Misstrauen oder aus anderen Gründen kann sich die betroffene Person auch direkt an das Leitungsteam des Pastoralen Raumes wenden oder auch den Kontakt zu einer unabhängigen Organisation wie z.B. den Kinderschutzbund suchen (s.u.).

Wichtig ist, dass die betroffene Person eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner findet, dieser Person ihre Erfahrung oder Beobachtung schildert und das weitere Vorgehen bespricht. Für Kinder, insbesondere für jüngere Kinder, sind grundsätzlich die ersten Ansprechpersonen die Eltern. Der Pastorale Raum Kaisersesch sowie die Pfarreien werden geeignete Formen entwickeln, damit Kindern und Jugendlichen schon früh deutlich wird, dass sie Ansprechpersonen auch außerhalb der Familie suchen können.

Jede im kirchlichen Dienst stehende Person sowie alle ehrenamtlich Tätigen sind verpflichtet, Hinweise auf das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs oder einer strafbaren Handlung zu melden. Wichtig ist, dass alle das folgende Vorgehen kennen:

Zu unterscheiden ist, wer beschuldigt wird.

  1. Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Bistums Trier beschuldigt, so ist über den vorgesetzten Pfarrer oder den Dekan des Pastoralen Raumes umgehend die unabhängige beauftragte Ansprechpartnerin Frau Trappe oder der unabhängige Ansprechpartner des Bistums Herr Van der Vorst zu informieren.

Zu den Aufgaben der unabhängigen Ansprechpersonen gehört:

Die beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entgegen und informieren über das mögliche weitere Verfahren, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer externen Fachberatungsstelle, die anonym und unabhängig beraten kann.

Gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen, leitet ein Vertreter des Bischofs die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter und schaltet damit auch die Staatsanwaltschaft ein. Auf die Weiterleitung an die staatlichen Behörden wird nur ausnahmsweise verzichtet - und zwar auf ausdrücklichen Wunsch des Opfers und nur, wenn das zulässig ist.

Frau Ursula Trappe, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
ursula.trappe@bistum-trier.de, Telefon: 0151-50681592

Markus van der Vorst, Dipl.-Psychologe
markus.vandervorst@bistum-trier.de, Telefon: 0170-6093314

Die Ansprechpersonen sind auf Wunsch behilflich bei der Antragstellung für Leistungen nach der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.

  1. Ist der Beschuldigte ehrenamtlich engagiert oder eine andere Person, kann das folgende Vorgehen helfen, die offenen Fragen zu klären. Ungeachtet dessen steht es aber frei, auch in diesem Fall die unabhängigen Ansprechpartner des Bistums zu kontaktieren. Auf jeden Fall aber muss hier das Krisenteam aktiv werden, das aus dem Dekan Herrn Michael Wilhelm sowie den beiden geschulten Personen Frau Stefanie Heinzen und Herrn Frank Hoffmann besteht. Zusätzlich ist Frau Esther Thönnes, Leiterin der Lebensberatungsstelle in Cochem, Mitglied dieses Gremiums. Es wird zudem überlegt, einen Kinderarzt / eine Kinderärztin sowie eine Juristin / einen Juristen hinzu zu ziehen, die im Verdachtsfall helfen sollen, angemessen zu reagieren.

In diesem Krisenteam werden die nächsten Schritte und die entprechenden Verantwortlichkeiten geklärt. Zum Schutz aller Beteiligten wird absolutes Stillschweigen vereinbart.

Die Kontaktpersonen des Krisenteams sind erreichbar:

Dekan Michael Wilhelm, Pfarrbüro Kaisersesch,
Telefon: 02653-3482

Die geschulten Personen:

Gemeindereferentin Stefanie Heinzen, Pfarrbüro in Treis-Karden,
Telefon 02672-1308 und

Pastoralreferent Frank Hoffmann, Büro des Pastoralen Raumes im MGH in Kaisersesch,
Telefon 02653-717860

Frau Esther Thönnes, Lebensberatungsstelle in Cochem
Telefon 02671-7735

Weitere Unterstützung für Betroffene oder für Menschen, die etwas beobachtet haben:

Wer sich nicht an kirchliche Stellen wenden möchte, für den stehen folgende externe Partner zum Gespräch bereit:
Telefonseelsorge, Telefon 0800 11 10 111 oder 0800 11 10 222 oder 116123

Das Hilfetelefon der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Kindesmissbrauchs (UBSKM),
www.hilfe-portal-missbrauch.de, Telefon 0800 22 55 530

Nach Erstellung des institutionellen Schutzkonzeptes wird sichergestellt, dass es im Pastoralen Raum bei den Menschen vor Ort bekannt ist und nachhaltig Beachtung findet. Das Bewusstsein für jede Form von Grenzverletzungen, Missbrauch und sexualisierter Gewalt soll bei den Menschen vor Ort geschärft werden.

Zum Qualitätsmanagement gehört, dass die hauptamtlich Beschäftigten sich regelmäßig weiterbilden und evaluieren, ob das verfasste Schutzkonzept konkretisiert, verbessert oder aktualisiert werden muss. Ein regelmäßiger Austausch über das Thema Prävention, Wahrnehmungen und gemachte Erfahrungen, den Stand der Schulungen, der Veröffentlichung und der Bekanntheit des Schutzkonzeptes soll alle zwei Jahre mit den Gremien des Pastoralen Raumes thematisiert werden. Die beiden geschulten Personen Frau Stefanie Heinzen und Herr Frank Hoffmann sind Anwälte für das Thema.

Folgende Fragen sollen dabei berücksichtigt werden:

  • Sind die ehrenamtlich Tätigen im Pastoralen Raum je nach Grad ihrer Tätigkeit mit dem ISK vertraut gemacht und werden sie anlassbedingt (z.B. Katechtinnen und Katecheten für die Erstkommunion) von hauptamtlich Beschäftigten geschult bzw. informiert?
  • Was hat sich bei einer erneuten Risikoanalyse in den Gruppen und Einrichtungen verändert?
  • Wie sehen die aktuellen Beschwerdewege aus? Wie ist ihre Qualität und werden sie bei Bedarf wirklich genutzt und angenommen? Trauen sich die Kinder, Jugendlichen und Eltern, sich über diese Wege zu beschweren?
  • Ist der Verhaltenskodex noch angemessen oder haben sich anhand des Vergleiches mit der Praxis Sicherheitsmängel oder Unsicherheiten gezeigt? Hat sich die Gesellschaft weiter verändert, so dass einige Vorhaben unrealistisch erscheinen? Sind andere Fragestellungen hinzugekommen, die im Jahr 2022/23 noch nicht vorlagen?
  • War das institutionelle Schutzkonzept nach Vorfällen oder auch nur verdächtigen Ereignissen ein gutes Hilfsmittel oder muss es noch ergänzt werden?

Im Pastoralen Raum werden in regelmäßigen Abständen Schulungen und Projekte zum Thema angeboten und durchgeführt bzw. die Gemeinden mit Infoveranstaltungen und / oder Artikeln in der Presse über die möglichen Meldewege informiert.

Gemeinde lebt v.a. von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich spontan, kurzfristig, dauerhaft und/oder regelmäßig ehrenamtlich einbringen. Gerade im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es viele spontane, kurzfristige und auch einmalige Aktionen bzw. Projekte wie zum Beispiel:

  • einmalige Beteiligung bei Katechesen in der Erstkommunion- und der Firmvorbereitung.
  • Übernahme von einmaligen Betreuertätigkeiten (Messdienerausflüge ohne Übernachtung, Sternsingeraktion&)

Für diese Personengruppe gelten die nun folgenden Bestimmungen nicht!

Alle hauptamtlich und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrem Aufgabenfeld regelmäßig (in festen örtlichen und/oder zeitlichen Abständen wiederholt und wiederkehrend) mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in Kontakt sind, werden über das vorliegende Schutzkonzept informiert und erhalten es als verpflichtende Grundlage für ihren Dienst.

Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ist einzuholen und über die bekannten Wege dem Kirchlichen Notar in Trier zuzusenden. Es darf bei Erstbeantragung nicht älter als drei Monate alt sein und ist alle fünf Jahre neu zu beantragen.

Zusätzlich wird mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Selbstverpflichtungserklärung mit der darin enthaltenen Selbstauskunft (s. Anhang) besprochen. Beides wird per Unterschrift bestätigt.

Grundsätzlich gelten diese Maßnahmen für:

  1. die mehrmalige und vorhersehbare Einzelbetreuung eines bestimmten Kindes (z.B. Hausaufgabenhilfe, Katechese, Messdienerbetreuung in der Sakristei&)
  2. alle Aktionen oder Veranstaltungen mit Übernachtung (z. B. Ferienfreizeiten, Wochenendaktionen&)
  3. Leitung und Betreuung mit regelmäßiger, dauerhafter Tätigkeit (z.B.Katechetinnen und Katecheten, Kindergruppenleiterinnen und -leiter,Messdienerbetreuerinnen und -betreuer)

Alle Personen, die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen regelmäßig* und dauerhaft arbeiten,  sollen an einer Schulung teilnehmen. Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit zu etablieren, zu sensibilisieren und Handlungssicherheit zu geben. Die Schulungen können auch geschulte pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Pastoralen Raum anbieten.

 

Inkrafttreten

Dieses Institutionelle Schutzkonzept für den Pastoralen Raum Kaisersesch tritt an Ostern 2023 in Kraft.

Ist die Kirche ein sicherer Ort?

Acht Fragen und Antworten zum Thema "sexueller Missbrauch"